Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Allgemeines

 

1. Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen, auch den
künftigen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen liegen unsere
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sämtliche
Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich
zu bestätigen. Die Änderung dieser Formbestimmung bedarf ebenfalls
der Schriftform. Dieses gilt auch für Nebenabreden, Vertragsänderungen,
Zusicherungen.
2. Sofern Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers entgegenstehen,
erkennen wir diese nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Im Übrigen gelten unsere Geschäftsbedingungen
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen stehender oder von unseren
Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die
Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
3. Bei allen Bauleistungen gilt die „Verdingungsordnung für
Bauleistungen“ (VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen
Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen
Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen
durch einen Privatkunden wird die „Verdingungsordnung für
Bauleistungen“ (VOB, Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter
Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B
vor Vertragsabschluss.
4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle gelten die
gesetzlichen Regelungen.

 

2 Angebot-Annahme

 

1. Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur
Auftragsannahme. Sämtliche schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge
bedürfen zur Annahme, sofern nicht Annahme unsererseits durch
Auftragsausführung erfolgt, unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere
Rechnungserteilung gilt ebenfalls als Annahme. Die vom Auftraggeber
unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind
berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten
oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben,
Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn ihre genaue
Einhaltung im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist bzw. auf die
vorgenannten Unterlagen im Vertrag Bezug genommen ist.

 

3 Preise

 

1. Die im Angebot und in der Bestätigung angegebenen Preise sind,
soweit ein Pauschalpreis nicht ausdrücklich vereinbart ist, keine
Pauschalpreise. Unsere Leistungen werden nach Material- und
Stundenaufwand zu unseren Materialpreisen und Stundenlöhnen, soweit
nicht ausdrücklich andere Preise und Stundenlöhne vereinbart sind,
abgerechnet. Soweit Preise nicht vereinbart sind, gelten die in unserer
Betriebsstätte angegebenen Preise und Stundenlöhne.
2. Nicht in unseren Preisen eingeschlossen ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer, diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 

4 Zahlung

 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die
Zahlung des Werklohnes zu sofort netto Kasse ab Rechnungsdatum fällig.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug (nach 14 Tagen ab
Rechnungsdatum), so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem nach § 247
BGB zu bestimmenden Basiszinssatz p. a., gegenüber Kaufleuten
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem gem. § 247 BGB
zu bestimmenden Basiszinssatz p. a. zu fordern.
2. Der Auftraggeber kann mit eigenen Ansprüchen uns gegenüber nicht
aufrechnen, es sei denn, dessen Gegenansprüche sind rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Der Auftraggeber ist
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur soweit befugt, wie sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3. Wir dürfen Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile des
von uns gefertigten Werkes für die erbrachten vertragsgemäßen
Leistungen verlangen. Wir behalten uns vor, einen Zahlungsplan
vorzulegen, der mit der Bestellung und Auftragsannahme für beide
Parteien verbindlich wird. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb acht
Tage ab Rechnungsdatum fällig.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können.
5. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen nicht
rechtzeitig geleistet werden, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen sind. Wir
sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

5 Abnahme unserer Leistungen / Gefahrenübergang

 

1. Nach Auftragsdurchführung machen wir dem Auftraggeber über die
Fertigstellung unserer Leistungen Mitteilung. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen, sofern nicht nach der
Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen
unwesentlicher Mängel kann Abnahme nicht verweigert werden. Der
Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber unsere Leistungen nicht
innerhalb einer von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt,
obwohl er dazu verpflichtet ist.
2. Ab dem Tag der Abnahme unserer Leistungen geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über.

 

6 Farb- Struktur- und Maßabweichungen

 

1. Alle Baustoffe, Platten, Fliesen, Natur- und Kunststeine, die wir
bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen, gelten als annähernde
Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und
Bearbeitung. Abweichungen der gelieferten Ware sind deshalb immer
möglich, bei Kunst- und Natursteinen sogar normal und stellen keinen
Mangel dar. Bei glasierten Platten, Fliesen und Mosaiken können
Glasurrisse und bei Verwendung als Bodenbelag durch Begehen
Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialbedingt und nicht
vermeidbar. Sie beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht und sind
deshalb gemäß der Verkaufsbedingungen unserer Lieferwerke und
Lieferanten kein Grund zur Beanstandung. Kunst- und Natursteine
können in Farbe, Stärke (Dicke), Struktur und Bearbeitung nicht
einheitlich geliefert werden. Daher kann eine Gewähr für vollkommene
Übereinstimmung von Anschauungsstück und Ware nicht übernommen
werden. Abweichungen und sogenannte Schönheitsfehler (z.B.
Einschlüsse…), die in der Natur des Gesteines liegen, sowie
Maßabweichungen, welche ein genaues Passen und ein richtiges
Verhältnis nicht stören, bleiben vorbehalten. Fachgemäße Kittungen, das
Auseinandernehmen loser Adern oder Stiche und deren
Wiederzusammensetzung sind nicht nur unvermeidlich, sondern auch ein
wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. Sie berechtigen in keinem Fall
zu Beanstandungen oder Mängelrügen. Hinsichtlich der Dicke ist zu dem
vorgeschriebenem Maß eine Toleranz von + oder – 3 mm zu gewähren.
Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen,